Die Neue Infektionsschutzverordung tritt in Kraft. 30.10.2020

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.681945.de

https://www.oberhavel.de/media/custom/2242_35465_1.PDF?1604137815

Aus gegebenen Anlass und der derzeit sehr dynamischen Lage im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie weist das Gesundheitsamt des Landkreises Oberhavel auf die ergänzenden aktualisierten Hinweise zu den Empfehlungen „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/ COVID-19 (Ergänzung zum Hygieneplan gemäß § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz)“ des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 06.August 2020 hin.

Insbesondere Punkt 2. „Infektion innerhalb der Familie“ besagt:
„Wartet ein in der Häuslichkeit lebendes Familienmitglied auf ein COVID-19 Testergebnis, weil ein Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person bestanden hat, kann das in dieser Häuslichkeit lebende Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden oder die Schule besuchen.“